Umschuldung

Der Umschuldungskredit dient allein dazu, andere Kredite und Darlehen, z.B. teure Dispokredite mit einem neuen Kredit abzulösen. Dabei können auch mehrere Kredite bei verschiedenen Banken zusammengefasst und dann mit einem Umschuldungskredit abgelöst werden, um schließlich nur noch einen einzigen Kredit abzubezahlen.

In den letzten Jahren ist es durch die sinkenden Kredit-Zinssätze besonders attraktiv geworden, alte Kredite die noch zu verhältnismäßig hohen Kondition abgeschloßen wurden, mit neuen Krediten zu niedrigeren Zinsen abzulösen. Allerdings sollte die Umschuldung eines Darlehens auch immer gut durchdacht werden, da nicht selten alte Kredite über Vertragsklauseln verfügen, die relativ hohe Vorfälligkeitsentschädigungen für entgangene Zinseinnahmen vorsehen und es somit unattraktiv machen, diese umzuschulden.

Sollten sich die Vorfälligkeitszahlungen aber in Grenzen halten oder keinerlei Entschädigung fällig werden, lohnt es sich nicht nur in Niedrigzinsphasen immer, alte Kreditkonditionen und die Restschuld einem Umschuldungskredit gegenüberzustellen und im günstigeren Fall, umzufinanzieren.

 

Besonders Interessant: Zinsgünstig umfinanzieren mit dem „ewigen Widerrufsrecht“

Dank einem Fehler bei zahlreichen Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen von Banken die in den Jahren 2002 – 2010 abgeschlossen wurden, der zur Folge hat, dass die üblicherweise nur 14-tägige Frist des gesetzlich verankerten Widerrufsrechts bei Kreditverträgen nicht zu laufen beginnt, können sie theoretisch sogar nach vielen Jahren noch Ihren teuren Kredit widerrufen. Hier spricht man deshalb auch vom „ewigen Widerrufsrecht“ oder „Widerrufsjoker“.

Das bedeutet für Sie in heutigen Niedrigzins-Zeiten zu günstigeren Konditionen umschulden und umfinanzieren. Und das beste dabei ist, Sie können sogar bereits getilgte Kredite widerrufen und alle gezahlten teurere Zinsen und Kosten wiedererhalten oder bestehende Immobilienkredite zinsgünstiger umfinanzieren, ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigungen.

Dazu sollten Sie ausgewiesene Experten wie zum Beispiel von den Verbraucherzentralen oder Moneyfair24 Ihren Vertrag prüfen lassen und sofern Ihr Kreditvertrag die falsche Widerrufsbelehrung beinhaltet, anschließend widerrufen lassen. Allerdings brauchen Sie, falls die Bank den Widerruf akzeptiert, dann eine Anschlussfinanzierung bzw. den günstigeren Umschuldungskredit.

AKTUELLES: Der Gesetzgeber hat jetzt der Bankenlobby nachgegeben und will das „ewige“ Widerrufsrecht in Kürze abschaffen!
Lesen Sie hier mehr dazu: Banken üben Druck auf Regierung aus – Abschaffung des ‚ewigen Widerrufsrechts‘.

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Nach eigenen Angaben kämpfen die Experten von Moneyfair24, bestehend aus Spezialisten des Bankenrechts, Fachanwälten und Finanzierungsexperten, für Ihre Kunden mit Kreditverträgen aus dem Jahr 2002 bis 2010 und einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, um Ihr Recht und eine zinsgünstige Umfinanzierungslösung. Damit konnten Sie bereits zahlreichen Kreditnehmern dabei helfen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen, sogar noch nach vielen Jahren Ihren teuren Kredit zu widerrufen und eine günstigere Finanzierung abzuschliessen.
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